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Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 18. März 2013 (Az. 19 K 66 12/11, Abruf-Nr. 131692 ) entschieden, dass eine Begründung für einen erhöhten Steigerungssatz in der Rechnung nachgereicht werden kann. Hintergrund: Eine Beihilfestelle hatte bei einem Beamten einige Ziffern nicht anerkannt, weil es die Begründung für die Überschreitung des 2,3-fachen Satzes als unzureichend ansah. Die Beamtin klagte dagegen und bekam Recht.
Seit Jahren klagt die Zahnärzteschaft über die Probleme, freie Arbeitsstellen adäquat zu besetzen. Während die Anforderungen an das Personal gestiegen sind, scheint das Interesse am Beruf der zahnmedizinischen ...
Der Einsatz verschiedener Lösungen zur Dekontamination von NiTi-Feilen kann hinsichtlich der Arbeitssicherheit nicht empfohlen werden. Weil der Verzicht von Dekontaminationslösungen aufgrund des Übertragungsrisikos ...
Frage: „Oft ist es schwer, einen Heil- und Kostenplan für Privatleistungen so zu planen, dass wirklich alle Leistungen inklusive der Begleitleistungen mit eingeplant werden können. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein gewisser Abschlusstext ausreichend ist, um den Patienten darauf aufmerksam zu machen, dass nicht alle Begleitleistungen im Voraus geplant werden können. Was meinen Sie dazu?“
Prophylaxeleistungen gehören zwar zum Standard in der zahnärztlichen Praxis. Dennoch verbergen sich hier und da Umsatzpotenziale, die Sie so vielleicht nicht vermutet hätten. Wir stellen Ihnen interessante Beispiele ...
Für avulsierte Zähne wäre die sofortige Reimplantation die beste Lösung, jedoch gibt es nach Zahntraumata selten unmittelbar die Möglichkeit dazu. Deshalb untersuchten brasilianische Zahnmediziner, welche ...
Immer häufiger schließen gesetzlich versicherte Patienten sogenannte Zahnzusatzversicherungen ab. Werden bei diesen Patienten Mehrkostenleistungen abgerechnet, gibt es regelmäßig Erstattungsschwierigkeiten und Probleme mit dem Patienten. Die resultieren häufig auch daraus, dass die Patienten denken, sie müssten keine Eigenanteile von Privatliquidationen oder Mehrkostenrechnungen tragen – was aber nicht der Fall ist. Wie sollte man dann vorgehen? Dies wird nachfolgend – auch anhand eines Praxisfalls – ...