01.04.2001 · Fachbeitrag · Abgabenordnung
Die Betriebsprüfung und die erweiterte Möglichkeit des Datenzugriffs
| Auf Grund der Änderungen in den §§ 146, 147 und 200 AO ist es dem Betriebsprüfer ab dem 1.1.02 möglich, direkt auf die EDV des zu prüfenden Unternehmens zuzugreifen. Dieser direkte Zugriff ist höchst umstritten, wie schon die Entstehungsgeschichte der Änderungen zeigt. Derzeit deutet jedoch nichts darauf hin, dass die Änderungen zurück genommen werden. Daher gilt es, sich seitens der Praxis mit den Details der Neuregelungen vertraut zu machen. |
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