Die aktive beA-Nutzung ist seit dem 1.1.22 Pflicht. Es ist daher höchste Zeit, alle Funktionen zu kennen und die Software rechtssicher bedienen zu können. Denn nur wer das beA umfassend beherrscht, kann zeit- und kostensparend arbeiten. Bekommen Sie deshalb Antworten auf Ihre Nutzerfragen – praxisnah und anschaulich mittels der Schritt-für-Schritt-Anleitung „beA-Start ohne Stress“!
Soll bei einem Grundstückskaufvertrag Grunderwerbsteuer „eingespart“ werden und wird daher aufgrund einer sog. Schwarzgeldabrede ein geringerer Kaufpreis beurkundet, als tatsächlich gezahlt wird, wird dadurch die ...
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b CoronaImpfV haben Anwälte – nachrangig nach den in §§ 2, 3 CoronaImpfV genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter ...
Anwälte haben – nachrangig nach den in §§ 2, 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen eindeutigen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erhöhter Priorität“. Diskussionen darüber, ob die Forderung der beiden Spitzenverbände der Anwaltschaft DAV und BRAK nach priorisierter Impfberechtigung für Anwälte aus ethischen Gründen abzulehnen sei, sollten damit überholt sein.
Am 23.3.19 haben insgesamt 2.858 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft, insbesondere im Gaststätten- und ...
Infolge der EU-Richtlinie 2018/822 vom 25.5.18 (Abl. L 139), die bis zum 31.12.19 umgesetzt werden musste, hat die Bundesregierung am 4.11.19 einen Gesetzentwurf zur Anzeige grenzüberschreitender Steuergestaltungen ...
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
Soll trotz Erfüllung der Steuerforderung ein Insolvenzantrag des Finanzamts ausnahmsweise aufrecht erhalten werden (vgl. § 14 Abs. 1 S. 2 InsO), muss das Fortbestehen des Eröffnungsgrundes glaubhaft gemacht werden. Darauf weist das FG Hamburg in einer Entscheidung vom 2.7.19 hin (2 V 121/19, Abruf-Nr. 211944 ).