Das IWW Institut bietet Abonnenten der PStR im Juni 2024 wieder die Möglichkeit, ganz bequem vom eigenen PC aus ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos zu absolvieren.
Ab sofort gibt es jede Menge News von uns auch auf LinkedIn. Folgen Sie unserem IWW-Recht-LinkedIn-Kanal unter iww.de/s10463 ! Alternativ können Sie den QR-Code scannen und ihm direkt folgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, „Bürgen sollst du würgen“, aber Zeugen? Sollst du etwa beugen? Oder mit Barbara Streisand „Männer kann man überreden, Frauen muss man überzeugen.“ Die Justiz hat ihre liebe Not im Umgang mit Zeugen.
Ein klassisches Unternehmensstrafrecht existiert bisher nicht. Eine
Sanktionierungsoption juristischer Personen & Co. besteht aber z. B. nach § 30 OWiG. Ob der Gesetzgeber ein Unternehmensstrafrecht einführen soll, ...
Das IWW Institut bietet Abonnenten der PStR im Juni 2024 wieder die Möglichkeit, ganz bequem vom eigenen PC aus ein Selbststudium mit Lern-erfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos zu absolvieren.
PU Praxis Unternehmensnachfolge liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden, mit dem Sie die Neuauslegung des BFH in der Beratung sicher umsetzen. Erfahren Sie u. a., wie der 90%-Test nach alter und neuer Rechtsprechung durchgeführt wird und welche konkreten Folgen für die Praxis Sie jetzt unbedingt beachten sollten.
Die smarte juris Business-Lösung vernetzt die Praxisliteratur des IWW Instituts und des Stollfuß Verlags mit Gesetzen, Vorschriften und hilfreichen Tools. Sekundenschnell recherchieren Sie Hintergründe, Handlungsempfehlungen, Rechtsgrundlagen. So sichern Sie sich ab und arbeiten noch effizienter.
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, auch taktische Unwägbarkeiten im Ermittlungsverfahren. Z. T. können diese verallgemeinert werden. Bei der erfolgreichen Verteidigung sollte auch der vorsatzausschließende Irrtum mit einbezogen werden. Was sollte in solchen Situationen beachtet und wie sollte hiergegen verteidigt werden? Dazu einige Überlegungen: