Bevollmächtigen sich Steuerberater selbst für ihre eigenen Steuererklärungen, ist fraglich, ob die Erklärungsfrist des § 149 Abs. 2 oder Abs. 3 AO gilt. Dazu ein Fall aus der Praxis:
Ein Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er seinen Mandanten nicht auf einen von ihm erkannten Fehler des Finanzamts hinweist, bei dem das Risiko nachteiliger Folgewirkungen für den Mandanten besteht. Das ist z.
Seit Mitte Dezember letzten Jahres benötigen u. a. Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine sog. Hinweisgeberstelle. Die Vorgaben hierfür finden sich z. B. im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Über die ...
Lohnsplitting, also die Konstruktion unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse oder die Aufteilung eines Beschäftigungsverhältnisses auf mehrere Familienmitglieder, um Lohnsteuer und Sozialabgaben einzusparen oder Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezügen zu umgehen, ist in der Wirtschaft immer noch anzutreffen. Es drohen jedoch hohe Nachzahlungen und Strafen, wenn diese Gestaltungen entdeckt werden.
Das Thema Airbnb ist noch nicht durch. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Airbnb-Vermieter ihre Einnahmen aus der Vermietung nicht versteuern, so wie im Fall des vermieteten Schäferwagens. Der Beitrag erläutert, ...
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind als Benefits auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beliebt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Verpflegungspauschalen steuer- und sozialversicherungsfrei an die ...
Pensionsverpflichtungen bei der Unternehmensliquidation
Was tun mit bestehenden Pensionszusagen, wenn ein Unternehmen liquidiert werden soll? Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt konkrete Gestaltungsoptionen auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung bei vertretbarem Kostenaufwand finden.
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Das FG Münster hat entschieden, dass die Zahlung einer Geldauflage an die Staatskasse, um ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach § 153a StPO zu beenden, steuerlich abzugsfähig sein kann (18.12.23, 4 K 1382/20 G, F). Entscheidend ist dabei, ob die Zahlung strafähnlichen Charakter hat oder der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dient. Die Verteidigung sollte diese Differenzierung daher bereits beachten, wenn eine Verfahrensbeendigung ausgehandelt wird.