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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Abzugsverbot

    Abzugsverbot und Strafverfolgungshilfe durch die Finanzbehörden bei Schmiergeld

    | Das Abzugsverbot von Schmiergeldzahlungen gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG ist ständig verschärft worden. Während von 1996 bis 1998 das Abzugsverbot voraussetzte, dass wegen der Zuwendung oder des Empfangs des Vorteils eine rechtkräftige Verurteilung nach einem Strafgesetz erfolgte, das Verfahren eingestellt (§§ 153 bis 154e StPO) oder ein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden war, genügte ab 1999 lediglich die Verwirklichung der Korruptionsstrafnorm oder -ordnungswidrigkeit. Seit 30.8.02 können nach Einfügung des § 299 Abs. 3 StGB nun auch Schmiergelder im Auslandsgeschäft mit der Privatwirtschaft ebenfalls zu nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben führen. |