01.02.2003 · Fachbeitrag · Amtshaftung
Unzureichende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung
| Steuerberatungskosten, die im Einspruchsverfahren nach der Abgabenordnung entstanden sind, sind im Wege einer Amtshaftungsklage durch das Bundesland zu erstatten, wenn das Einspruchsverfahren auf eine Entscheidung des FA zurückzuführen ist, die im Widerspruch zu einer veröffentlichten Entscheidung des BFH steht und der Einspruch deshalb erfolgreich war (OLG Koblenz 17.7.02, 1 U 1588/01, n.v.). (Abruf-Nr. 021222) |
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