01.07.2001 · Fachbeitrag · Bankenfälle
Beschlagnahme der gesamten Kundendatei eines Kreditinstitutes
| Die Beschlagnahme der gesamten Kundendatei („Auflistung sämtlicher Bankkunden, die zu dem fraglichen Kreditinstitut Geschäftsverbindungen unterhalten oder seit einem bestimmten Zeitpunkt unterhalten haben) ist zulässig. Sie verstößt auch insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (LG Oldenburg, Beschlüsse 23.7.99, 2 Qs 21/99-W und 28.12.00, 2 Qs 25/00-W, n.v.) (Abruf-Nr. 010727) |
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