01.09.2004 · Fachbeitrag · Bankenfälle
Einschränkung der durch § 160 AO eröffneten Sanktionsmöglichkeiten des Bankgeheimnisses
| Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gem. § 160 Abs. 1 S. 1 AO nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft (BFH 25.2.04, I R 31/03, DB 04, 1081, Abruf-Nr. 041175). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig