01.04.2003 · Fachbeitrag · Bankenfälle
Haftung der Banken für Steuerhinterziehungen ihrer Kunden
| Die Ermittlungen der Steufa wegen des Kapitaltransfers Anfang der 90er Jahre gehen dem Ende entgegen. Strafverfahren gegen Bankmitarbeiter und Kunden werden allmählich abgearbeitet. Nicht sämtliche Fälle der anonymen Geldverlagerung können aufgeklärt werden. Es verbleibt ein gewisser „Bodensatz“, den die Steufa nicht oder jedenfalls nicht in absehbarer Zeit abarbeiten kann. Dafür scheint sich eine elegante Lösung anzubieten: Die Steufa bietet den Banken angeblich einen Deal an. Das Institut zahlt einen Teil der von den Kunden hinterzogenen Steuern und die Mitarbeiter bleiben danach von Strafverfolgung verschont (Handelsblatt vom 4.9.02, S. 3). |
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