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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Bankenfälle

    Vorlage bankinterner Konten zur Fertigung von Kontrollmitteilungen

    | Bei der Außenprüfung einer Bank müssen dem Betriebsprüfer bankinterne Konten wie etwa CpD oder Andere auch dann vorgelegt werden, wenn er daraus erklärtermaßen Kontrollmitteilungen fertigen möchte. Das mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene Vorlageverlangen des FA ist ein Verwaltungsakt, der mit Einspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden kann (FG Köln 7.11.00, 9 K 8038/97 und 9 K 8039/97, Rev. BFH VII R 28/01, EFG 02, 66, 69). (Abruf-Nr. 020670) |