01.11.2001 · Fachbeitrag · Bankenfälle
Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen bei anonym abgewickelten Tafelgeschäften
| Ein „hinlänglicher Anlass“ für Kontrollmitteilungen besteht, wenn der Betriebsprüfer bei der Prüfung bankinterner Konten feststellt, dass Bankkunden, obwohl sie bei der Bank ihre Geldkonten führen, Tafelgeschäfte außerhalb dieser Konten anonymisiert in bar abgewickelt haben. Lässt sich aus dem Anlass, der zur Ausfertigung von Kontrollmitteilungen berechtigt, sogar ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht ableiten - wie z.B. bei der anonymisierten Abwicklung von Tafelgeschäften - entfaltet das Bankengeheimnis (§ 30a AO) keine Schutz- oder Vertrauenswirkung für den Bankkunden (BFH, Beschluss 2.8.01, VII B 290/99, DStR 01, 1605). (Abruf-Nr. 011160) |
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