01.10.2003 · Fachbeitrag · Bauabzugsteuer
Steuerliche Verfehlungen als Versagungsgrund
| Seit dem 1.1.02 müssen Steuerpflichtige aus dem Baugewerbe, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind oder ge- gen diese verstoßen haben, mit einer neuen nichtstrafrechtlichen Nebenfolge rechnen, der Versagung der Freistellungsbescheinigung. Der Beitrag befasst sich daher mit den Voraussetzungen der Erteilung bzw. Versagung einer Freistellungsbescheinigung im Hinblick auf zurückliegende steuerliche Verfehlungen unter Berücksichtigung der jüngsten Rspr. und geht auf Rechtsbehelfsmöglichkeiten ein. |
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