01.02.2001 · Fachbeitrag · Benennungsverlangen
Zahlungen an eine Domizilgesellschaft
| Das FA muss nicht untersuchen, ob es sich beim Leistungsadressaten tatsächlich um eine Domizilgesellschaft handelt. Anhaltspunkte reichen aus. Jedem Steuerpflichtigen müsste bekannt sein, dass in Liechtenstein ansässige Rechtsträger oftmals zur Umgehung der inländischen Steuerpflicht zwischengeschaltet sind (FG Hamburg 11.4.00, II 14/97, NZB BFH I B 133/00, EFG 2000, 1385). (Abruf-Nr. 010044) |
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