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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Beschlagnahme

    Anderkonten

    | Die Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen über ein Rechtsanwaltsanderkonto bei einer Bank ist zulässig. Die Bank ist kein Gehilfe des Rechtsanwalts i.S. von § 53a Abs. 1 StPO (LG Chemnitz, 2.7.01, 4 Qs 13/01, rkr., wistra 01, 399). (Abruf-Nr. 011509) |