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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Beschlagnahme

    Anderkonto eines Rechtsanwaltes

    | Die Unterlagen eines Anderkontos, das eine Bank für einen Rechtsanwalt führt, sind beschlagnahmefähig. Die das Anderkonto führende Bank ist nicht als Berufshelfer des Rechtsanwaltes anzusehen (LG Bremen, Beschluss 25.9.00, 43 Qs 282/00, n. v). (Abruf-Nr. 010644) |