01.07.2006 | Beschlagnahme
Kalender mit privaten Aufzeichnungen
Die Beschlagnahme von Tagebüchern oder ähnlichen privaten Aufzeichnungen ist nur verfassungswidrig, wenn eine Verwertbarkeit des gesamten Inhalts von vornherein ausgeschlossen werden kann (BVerfG 1.2.06, 2 BvR 147/06, Abruf-Nr. 061680). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Bei einer Durchsuchung hatten die Ermittlungsbehörden u.a. Kalender des Beschuldigten beschlagnahmt. Die Rechtsmittel des Beschuldigten hatten keinen Erfolg.
Die Wohnungsdurchsuchung steht unter einem Richtervorbehalt. Zur richterlichen Aufgabe gehört die sorgfältige Prüfung des Tatverdachts und eine umfassende Abwägung zur Feststellung der Angemessenheit des Eingriffs im konkreten Fall. Die Durchsuchungsbeschlüsse des AG und des LG werden diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht.
- Es ist nicht offensichtlich sachfremd, bei einer betrügerischen Überweisung mit gefälschten Formularen auf die Täterschaft der Begünstigten zu schließen, wenn Erkenntnisse fehlen, die die Begünstigten von vornherein als Täter ausschließen oder die auf andere Verdächtige hindeuten.
- Es ist auch nicht zu beanstanden, noch mehr als zwei Jahre nach der Tat die Suche nach Belegen für Zahlungsflüsse und nach Schriftproben zur Aufklärung des Fälschungsverdachts für Erfolg versprechend zu halten und aus dem Gewicht der vorgeworfenen Tat auf die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs zu schließen.
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