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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren

    Erkenntnisse aus Telefonüberwachung im Besteuerungsverfahren

    | Aufzeichnungen, die direkt aus einer Telefonüberwachung in einem Strafverfahren resultieren, dürfen nicht im Besteuerungsverfahren verwertet werden. Die Weitergabe von Fernmeldevorgängen verletzt das nach Art. 10 Abs. 1 GG geschützte Fernmeldegeheimnis; denn für diesen Eingriff gibt es keine gesetzliche Grundlage (BFH, Beschluss 26.2.01, VII B (Abruf-Nr. 010538) |