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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Bankprüfung und Kontrollmitteilung

    | Der Betriebsprüfer ist im Rahmen der Außenprüfung einer Bank nicht berechtigt, Unterlagen ausschließlich für die Fertigung von Kontrollmitteilungen über die Verhältnisse von Bankkunden anzufordern (BFH 4.11.03, VII R 28/01, Abruf-Nr. 040606). |