01.06.2002 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot
| Tatsachen, die anlässlich einer Betriebsprüfung durch Auskünfte des Steuerpflichtigen festgestellt werden, sind auch dann im Besteuerungsverfahren zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige vor der Auskunftserteilung nicht darüber belehrt worden ist, dass er nicht verpflichtet sei, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Die unterlassene Belehrung führt allein in dem im Hinblick auf die Auskünfte eingeleiteten Steuerstrafverfahren zu einem Verwertungsverbot (BFH 23.1.02, XI R 10, 11/01, n.v.). (Abruf-Nr. 020503) (Abruf-Nr. 020504) |
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