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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Die zielgerichtete Erforschung von Verhältnissen Dritter ist rechtswidrig

    | Ermittlungsergebnisse der Außenprüfung, die zielgerichtet der Erforschung von Verhältnissen dritter Personen dienen, sind verfahrensfehlerhaft erlangt und unverwertbar (FG Niedersachsen 22.6.04, 13 K 507/00, Rev. eingelegt, Abruf-Nr. 042388). |