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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Nachträgliche Erstellung von Belegen mit Vordrucken der Firma Zweckform

    | Ein Schrotthändler fiel bei einer Betriebsprüfung auf, weil er bereits für das Jahr 1996 Quittungen zum Nachweis von Betriebsausgaben (Schrottankäufe) vorlegte, die erst im Jahre 1998 in den Handel kamen. Die Betriebsprüfer sind jetzt angehalten, nicht nur bei Schrotthändlern auf entsprechende Fälle zu achten. |