01.03.2003 · Fachbeitrag · Betriebsprüfung
Vermerk über Straf- und bußgeldrechtliche Feststellungen
| Der Beitrag stellt die Überlegungen dar, die den Prüfer während der Prüfung zu möglichen straf- oder bußgeldrechtlichen Verfehlungen des Steuerpflichtigen leiten und die er in einem besonderen Vermerk („Rotbogen“, „roter Bogen“) niederlegt. Die Abschrift eines solchen Vordrucks ist auf den Seiten 66 f. wiedergeben. Der Autor kommentiert die einzelnen Fragen, so dass in der Praxis Rückschlüsse aus dem Verhalten des Prüfers auf dessen Absichten gezogen werden können. Ferner enthält der Beitrag eine Checkliste mit den wichtigsten Rechten und Pflichten sowie Verhaltensmaßregeln für den Ernst- fall. Anhand des Vordruckes wird deutlich, dass die vorbehaltene „straf- und bußgeldrechtliche Würdigung“ eben doch bereits vom Prüfer und nicht, wie oft behauptet, von der BuStra vorgenommen wird. |
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