01.06.2003 · Fachbeitrag · Beweisverwertungsverbot
Fehlende/falsche Belehrung führt zum Beweisverwertungsverbot
| Die Verteidigung, die sich in der Hauptverhandlung mit der Frage eines Beweisverwertungsverbotes konfrontiert sieht, muss der vom Gericht beabsichtigten Verwertung des Beweismittels ausdrücklich widersprechen (BGHSt 38, 214). Anderenfalls kann sie das Beweisverwertungsverbot später nicht mit der Revision geltend machen. Ausgangspunkt eines Beweisverwertungsverbotes sind Fehler der Ermittlungsbehörden im Ermittlungsverfahren, von denen hier in der ersten Checkliste besonders auf die fehlerhafte oder unterlassene Belehrung des Mandanten eingegangen wird (zu strafrechtlichen Verwertungsverboten siehe auch Vogelberg, PStR 03, 43). Die zweite Checkliste befasst sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Verteidigung. |
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