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  • 01.06.2005 | Datenschutz

    Die Aufrüstung der Ermittlungsbehörden

    „Die Aufrüstung der Ermittlungsbehörden ergibt sich weniger aus einer Personalverstärkung oder der Verbesserung der technischen Mittel. Vielmehr geht es um veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, die weniger die Ermittlungstätigkeit vor Ort betreffen als die Erkenntnisquellen, die in ihrer Zahl immer mehr zunehmen“ (Prof. Dr. Joecks auf dem DAI-Praktikerseminar „Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen“ im März 2005 in Berlin).

     

    Mitteilungspflichten wurden nach allen Seiten verstärkt

    Die Austauschmöglichkeiten zwischen den Institutionen sind sowohl national als auch global sprunghaft angestiegen. Welche massiven Konsequenzen eine scheinbar harmlose Vorschrift wie § 45d Abs. 3 S. 2 EStG haben kann, bekamen zuletzt die Studenten zu spüren, die BAföG bezogen. In seinem Vortrag hat Joecks insbesondere hervorgehoben, dass 

     

    • auch Geldwäscheverdachtsanzeigen dem Zugriff der Finanzverwaltung unterliegen,
    • der Betriebsprüfer die Strafsachenstelle bereits über die Möglichkeit, dass ein Sachverhalt strafrechtlich relevant ist, informieren muss,
    • mit dem Steuersenkungsgesetz auch die Finanzverwaltung – und nicht wie bisher nur die Steufa – auf die EDV der Unternehmen (§ 147 AO) zugreifen darf,
    • die Banken aufgefordert sind, ihren Kunden eine umfassende Jahresbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben bezüglich der Kapitaleinkünfte und Spekulationsgewinne auszustellen (§ 24c EStG),
    • die Träger der Rentenversicherungen – voraussichtlich ab 2007 – dem Bundesamt für Finanzen (BfF) Mitteilung über die Höhe der ausgezahlten Renten machen (§ 22a EStG),
    • das Kontenabrufverfahren zum 1.4.05 in Kraft treten wird (§ 24c KWG, § 93 Abs. 7und 8, § 93b AO; vgl. Meyer/Kindshofer, PStR 05, 130, in dieser Ausgabe) und sich damit auch andere Behörden mittelbar über die Existenz von Konten informieren können,
    • die unmittelbare Zusammenarbeit der Zollfahndung mit der Steuerfahndung durch das neue SchwarzArbG manifestiert wurde,
    • die Amts- und Rechtshilfe für die Bundesrepublik deutlich erweitert wurde,
    • mit dem JuMoG der Hilfsbeamte der StA zur „Ermittlungsperson“ der StA avanciert ist und zu erwarten ist, dass der gewohnt robuste Umgang mit den Vorschriften über die Durchsuchung beibehalten wird,
    • mit dem Zinsbesteuerungsabkommen nunmehr auch Zinserträge im EU-Ausland erfasst werden.

     

    Literaturhinweis

    In der nächsten Ausgabe der PStR werden wir für Sie die Kontrollmöglichkeiten der Finanzbehörden über die in den Steuererklärungen gemachten Angaben zusammenstellen.(FG) 

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 148 | ID 90176

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