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  • 01.07.2005 | Datenschutz

    Informationsaustausch durch die Finanzbehörden

    von RAin / FAinStR Ingeborg M. Meyer, München und von RAin / FAinStR Alexandra Kindshofer, München

    Mit Einführung der Kontenabfragemöglichkeit zum 1.4.05 (vgl. PStR 05, 130 ff.) wurde vielfach über die neuen Rechte der Finanzverwaltung und anderer Behörden im Hinblick auf den Informationsaustausch diskutiert. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Finanzverwaltung bereits vor dem 1.4.05 in der Lage war, sich umfangreich Informationen zu verschaffen bzw. an Behörden, Gerichte weiterzugeben. Anhand der nachfolgenden Checklisten sollen einige der gesetzlichen Grundlagen aufgelistet werden, die bisher und künftig den Informationsaustausch begründen: 

     

    Checkliste 1: Mitteilungspflichten/-möglichkeiten

    § 116 AO 

    Mitteilung von Gerichten, Behörden, kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich des Verdachts einer Steuerstraftat 

    § 139b AO 

    Mitteilung der Meldeämter für Zwecke der Identifikations­nummern 

    § 194 Abs. 3 AO, § 9 BpO 

    Möglichkeit der Kontrollmitteilung bei Betriebsprüfung 

    § 249 Abs. 2 AO 

    Zur Vorbereitung der Vollstreckung von Steuerschulden, steuerlichen Nebenleistungen und sonstigen Geldleistungen können zur Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners die nach § 30 AO geschützten Daten verwendet werden 

    §§ 403, 406, 407 AO 

    Mitteilung an die Strafsachenstelle des Finanzamts zur Wahrnehmung der Beteiligungs- und Anhörungsrechte bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, in gerichtlichen Verfahren sowie in sonstigen Fällen im Rahmen der Zuständigkeit für Steuerdelikte 

    § 10 BpO, Nr. 113, 114 AStBV 

    Mitteilung an die Strafsachenstelle oder Steuerfahndung durch die BP, wenn bei einer Außenprüfung der Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht  

    Nr. 73 AStBV 

    Zusammenarbeit von Polizei und Steuerfahndung bei Zusammentreffen von Steuerstraftat mit einem anderen Delikt 

    Nr. 114 Abs. 2 AStBV 

    Mitteilung durch die BP nach Außenprüfung an die Strafsachenstelle über den strafrechtlichen Hinweis gem. § 201 Abs. 2 AO 

    Nr. 115 AStBV 

    Vorlage von Selbstanzeigen (nicht jedoch Nacherklärungen nach § 153 AO) bei Außenprüfungen an die Strafsachenstelle  

    § 4 Abs. 5 Nr. 10 S. 2 EStG 

    Mitteilung von Gerichten, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden bei straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Vorteilszuwendungen für Zwecke der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 

    § 22a EStG 

    Träger der Rentenversicherungen melden zukünftig dem BfF die Höhe der Rente, voraussichtlich ab 2007 

    § 45d EStG 

    Mitteilung der Banken an das BfF bzgl. Freistellungsaufträge und Kapitalerträge 

    § 54 EStDV 

    Mitteilung der Notare an das Veranlagungsfinanzamt über Urkunden im Zusammenhang mit der Gründung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung , Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften oder die Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften 

    § 18 GrEStG 

    Mitteilung der Gerichte, Behörden und Notare an das für die Besteuerung zuständige Finanzamt über Grundbucheintragungen und Grundstücksgeschäfte  

    § 33 Abs. 1 ErbStG 

    Mitteilung des Vermögensverwahrers und -verwalters an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über im Gewahrsam befindliche Vermögenswerte und gegen ihn gerichtete Forderungen des Erblassers 

    § 33 Abs. 2 ErbStG 

    Anzeige des Ausgebers von Namensaktien oder Schuldverschreibungen an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt, wenn beantragt wird, solche Wertpapiere eines Verstorbenen auf den Namen anderer umzuschreiben 

    § 33 Abs. 3 ErbStG 

    Mitteilung der Versicherungsunternehmen über Auszahlung von Versicherungssummen oder Leibrenten. Im Todesfall Mitteilung der Banken über verwaltete Vermögensgegenstände 

    § 34 ErbStG 

    Mitteilung durch Gerichte, Behörden, Beamte und Notare an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über Erbscheine, Nachlasspflegschaften, Erbauseinandersetzungen u.a. 

    §§ 8, 9 KVStDV 

    Mitteilung im Hinblick auf Kapitalverkehrsteuern, Handelsregister­eintragungen wie Sitzverlegung, Änderung des Firmenzwecks, Liquidation 

    § 33 ZFdG* 

    Erkenntnisse der Zollfahndung: Personenbezogene Daten können weitergegeben werden 

    § 12a Abs. 3 ZollVG 

    Weitergabe personenbezogener Daten durch Zollbehörden an Strafverfolgungsbehörden und Verwaltungsbehörden nach Bargeldkontrolle im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr  

    § 71 SGB X 

    Übermittlung der Daten der Sozialversicherung zur Sicherung des Steueraufkommens 

    § 10 Abs. 2 GwG 

    Mitteilung über Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche an Finanzbehörde zur Verwendung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren  

    § 6 Abs. 1 SchwArbG 

    Informationsaustausch zwischen Zoll- und Finanzbehörden im Bereich der Schwarzarbeit 

    MiZi** 

    Mitteilungen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens 

     

    *Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter 
    **Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen 
     

     

    Checkliste 2: Mitteilungspflichten der Finanzverwaltung

    § 4 Abs. 5 Nr. 10 S. 3 EStG 

    Mitteilungspflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde bei strafrechtlich oder bußgeldrechtlich relevanten Vorteilszuwendungen 

    § 45d Abs. 2 EStG 

    Mitteilung von Daten an Sozialleistungsträger zur Überprüfung von Einkommen und Vermögen 

    § 31 AO 

    Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen insb. an Körperschaften des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften 

    § 31a AO 

    Mitteilungsverpflichtung im Zusammenhang mit Schwarzarbeit an div. Dienststellen, insb. Zollbehörde 

    § 31b AO 

    Geldwäsche-Verdachtsanzeigepflicht an Strafverfolgungsbehörden 

    Nr. 141 AStBV 

    Mitteilung an Gewerbebehörden über Hinweise auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit i.V.m. § 35 GewO 

    § 153a GewO 

    Mitteilung an Gewerbezentralregister über bestimmte Steuer­ordnungswidrigkeiten i.V.m. § 149 GewO 

    § 8 Abs. 2 KWG 

    Mitteilung über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen Inhaber oder Geschäftsleiter von Instituten sowie deren gesetzliche oder satzungsgemäße Vertreter oder persönlich haftende Gesellschafter an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

    § 108 StPO 

    Zufallsfunde sind der Staatsanwaltschaft zuzuleiten 

    § 163 Abs. 2 StPO 

    Die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist beim ersten Zugriff durch die Polizei oder die Steuerfahndung unverzüglich einzuschalten 

    §§ 76 Abs. 4, 77 Abs. 3 

    Ausländergesetz 

    Mitteilung an Ausländerbehörden bei Verstoß gegen Steuer­gesetze 

    § 125c BRRG 

    Mitteilungspflichten, wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes Straftaten begehen 

    § 10 StBerG 

    Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz 

    Mistra* 

    Mitteilungen in Strafsachen, insbesondere bei Beamten, Richtern, im öffentlichen Dienst Beschäftigten, Versorgungsberechtigten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Geschäftsleitern von Kredit- und Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Ärzten, Zahnärzten  

     

    * Anordnung über Mitteilung in Strafsachen