01.07.2005 | Datenschutz
Informationsaustausch durch die Finanzbehörden
von RAin / FAinStR Ingeborg M. Meyer, München und von RAin / FAinStR Alexandra Kindshofer, München
Mit Einführung der Kontenabfragemöglichkeit zum 1.4.05 (vgl. PStR 05, 130 ff.) wurde vielfach über die neuen Rechte der Finanzverwaltung und anderer Behörden im Hinblick auf den Informationsaustausch diskutiert. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Finanzverwaltung bereits vor dem 1.4.05 in der Lage war, sich umfangreich Informationen zu verschaffen bzw. an Behörden, Gerichte weiterzugeben. Anhand der nachfolgenden Checklisten sollen einige der gesetzlichen Grundlagen aufgelistet werden, die bisher und künftig den Informationsaustausch begründen:
Checkliste 1: Mitteilungspflichten/-möglichkeiten |
§ 116 AO | Mitteilung von Gerichten, Behörden, kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich des Verdachts einer Steuerstraftat | § 139b AO | Mitteilung der Meldeämter für Zwecke der Identifikationsnummern | § 194 Abs. 3 AO, § 9 BpO | Möglichkeit der Kontrollmitteilung bei Betriebsprüfung | § 249 Abs. 2 AO | Zur Vorbereitung der Vollstreckung von Steuerschulden, steuerlichen Nebenleistungen und sonstigen Geldleistungen können zur Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vollstreckungsschuldners die nach § 30 AO geschützten Daten verwendet werden | §§ 403, 406, 407 AO | Mitteilung an die Strafsachenstelle des Finanzamts zur Wahrnehmung der Beteiligungs- und Anhörungsrechte bei polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, in gerichtlichen Verfahren sowie in sonstigen Fällen im Rahmen der Zuständigkeit für Steuerdelikte | § 10 BpO, Nr. 113, 114 AStBV | Mitteilung an die Strafsachenstelle oder Steuerfahndung durch die BP, wenn bei einer Außenprüfung der Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht | Nr. 73 AStBV | Zusammenarbeit von Polizei und Steuerfahndung bei Zusammentreffen von Steuerstraftat mit einem anderen Delikt | Nr. 114 Abs. 2 AStBV | Mitteilung durch die BP nach Außenprüfung an die Strafsachenstelle über den strafrechtlichen Hinweis gem. § 201 Abs. 2 AO | Nr. 115 AStBV | Vorlage von Selbstanzeigen (nicht jedoch Nacherklärungen nach § 153 AO) bei Außenprüfungen an die Strafsachenstelle | § 4 Abs. 5 Nr. 10 S. 2 EStG | Mitteilung von Gerichten, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden bei straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Vorteilszuwendungen für Zwecke der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten | § 22a EStG | Träger der Rentenversicherungen melden zukünftig dem BfF die Höhe der Rente, voraussichtlich ab 2007 | § 45d EStG | Mitteilung der Banken an das BfF bzgl. Freistellungsaufträge und Kapitalerträge | § 54 EStDV | Mitteilung der Notare an das Veranlagungsfinanzamt über Urkunden im Zusammenhang mit der Gründung, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung , Umwandlung oder Auflösung von Kapitalgesellschaften oder die Verfügung über Anteile an Kapitalgesellschaften | § 18 GrEStG | Mitteilung der Gerichte, Behörden und Notare an das für die Besteuerung zuständige Finanzamt über Grundbucheintragungen und Grundstücksgeschäfte | § 33 Abs. 1 ErbStG | Mitteilung des Vermögensverwahrers und -verwalters an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über im Gewahrsam befindliche Vermögenswerte und gegen ihn gerichtete Forderungen des Erblassers | § 33 Abs. 2 ErbStG | Anzeige des Ausgebers von Namensaktien oder Schuldverschreibungen an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt, wenn beantragt wird, solche Wertpapiere eines Verstorbenen auf den Namen anderer umzuschreiben | § 33 Abs. 3 ErbStG | Mitteilung der Versicherungsunternehmen über Auszahlung von Versicherungssummen oder Leibrenten. Im Todesfall Mitteilung der Banken über verwaltete Vermögensgegenstände | § 34 ErbStG | Mitteilung durch Gerichte, Behörden, Beamte und Notare an das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über Erbscheine, Nachlasspflegschaften, Erbauseinandersetzungen u.a. | §§ 8, 9 KVStDV | Mitteilung im Hinblick auf Kapitalverkehrsteuern, Handelsregistereintragungen wie Sitzverlegung, Änderung des Firmenzwecks, Liquidation | § 33 ZFdG* | Erkenntnisse der Zollfahndung: Personenbezogene Daten können weitergegeben werden | § 12a Abs. 3 ZollVG | Weitergabe personenbezogener Daten durch Zollbehörden an Strafverfolgungsbehörden und Verwaltungsbehörden nach Bargeldkontrolle im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr | § 71 SGB X | Übermittlung der Daten der Sozialversicherung zur Sicherung des Steueraufkommens | § 10 Abs. 2 GwG | Mitteilung über Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche an Finanzbehörde zur Verwendung im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren | § 6 Abs. 1 SchwArbG | Informationsaustausch zwischen Zoll- und Finanzbehörden im Bereich der Schwarzarbeit | MiZi** | Mitteilungen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens | *Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter **Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen |
Checkliste 2: Mitteilungspflichten der Finanzverwaltung |
§ 4 Abs. 5 Nr. 10 S. 3 EStG | Mitteilungspflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde bei strafrechtlich oder bußgeldrechtlich relevanten Vorteilszuwendungen | § 45d Abs. 2 EStG | Mitteilung von Daten an Sozialleistungsträger zur Überprüfung von Einkommen und Vermögen | § 31 AO | Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen insb. an Körperschaften des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften | § 31a AO | Mitteilungsverpflichtung im Zusammenhang mit Schwarzarbeit an div. Dienststellen, insb. Zollbehörde | § 31b AO | Geldwäsche-Verdachtsanzeigepflicht an Strafverfolgungsbehörden | Nr. 141 AStBV | Mitteilung an Gewerbebehörden über Hinweise auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit i.V.m. § 35 GewO | § 153a GewO | Mitteilung an Gewerbezentralregister über bestimmte Steuerordnungswidrigkeiten i.V.m. § 149 GewO | § 8 Abs. 2 KWG | Mitteilung über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen Inhaber oder Geschäftsleiter von Instituten sowie deren gesetzliche oder satzungsgemäße Vertreter oder persönlich haftende Gesellschafter an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | § 108 StPO | Zufallsfunde sind der Staatsanwaltschaft zuzuleiten | § 163 Abs. 2 StPO | Die Staatsanwaltschaft oder die Bußgeld- und Strafsachenstelle ist beim ersten Zugriff durch die Polizei oder die Steuerfahndung unverzüglich einzuschalten | §§ 76 Abs. 4, 77 Abs. 3 Ausländergesetz | Mitteilung an Ausländerbehörden bei Verstoß gegen Steuergesetze | § 125c BRRG | Mitteilungspflichten, wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes Straftaten begehen | § 10 StBerG | Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz | Mistra* | Mitteilungen in Strafsachen, insbesondere bei Beamten, Richtern, im öffentlichen Dienst Beschäftigten, Versorgungsberechtigten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Geschäftsleitern von Kredit- und Finanzdienstleistungen und Versicherungen, Ärzten, Zahnärzten | * Anordnung über Mitteilung in Strafsachen |
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