01.11.2006 | Digitale Betriebsprüfung
Lohnsteuer: Die Anwendungen von „IDEA“
In vielerlei Hinsicht besteht ein großes Missverständnis darüber, welche Fähigkeiten „IDEA“ hat. Viele Unternehmer glauben, dass die Finanzverwaltung einen Pool von Makros hat und pflegt und der Betriebsprüfer nur noch die CD in seinen Laptop einlegt, die Makros herunterspult und automatisch sein Mehrergebnis erzielt. Diese Hoffnung hegte auch die Finanzverwaltung und sie hat sich – bisher – nicht bestätigt. „IDEA“ ist zwar ein Prüfungswerkzeug, das die Analyse von Massendaten problemlos ermöglicht. Da die Datenbestände in Unternehmen jedoch mittlerweile sehr groß und komplex sind, ist die eigentliche Frage, was wie untersucht werden soll. Nur selten lässt sich eine Prüfung allein über Makros durchführen. Allenfalls im Bereich der Lohnsteuerprüfung ist eine reine Makro-Prüfung denkbar und sinnvoll.
1. Grundsätzliche Funktionsweise von IDEA
IDEA ist ein Datenanalysewerkzeug, das insbesondere Mehrfachbelegungsanalysen, Lückenanalysen, Schichtbildung und das Verbinden von verschiedenen Datenbeständen ermöglicht.
1.1 Verbinden von Datenbeständen
Das Verbinden von Datenbeständen ist immer möglich, wenn in verschiedenen Tabellen ein gemeinsames Merkmal vorhanden ist. So ist beispielsweise in einem Softwareprogramm einerseits eine Datentabelle hinsichtlich Zahlungsmodalitäten – d.h. mit Kontonummer sowie Bankleitzahl bei den Stammdaten – hinterlegt und andererseits laufende Lohn- und Gehaltsaufwendungen mit entsprechenden laufenden Gehaltsbestandteilen in einer anderen Tabelle. In den Stammdaten ist der Name und die Personalnummer enthalten, in den laufenden Gehaltsdatenbeständen lediglich die Personalnummer.
Ein beliebter Prüfungsschritt bei der Lohnsteuerprüfung ist es nun, zu untersuchen, inwieweit Zahlungen auf das gleiche Konto erfolgen. Ehegatten oder zur Lohnsplittung vorgelegte fremde Lohnsteuerkarten fallen sofort auf, wenn die Stammdatentabelle und die Bewegungsdaten verbunden werden und eine Mehrfachbelegungsanalyse der Empfängerkonten erfolgt. Auf diese Weise würde die unzulässige Nutzung der Steuerprogression, indem Lohnzahlungen durch Mehrfachzahlungen künstlich niedrig gehalten werden, auch bei großen Datenmengen entdeckt werden.
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