01.05.2002 · Fachbeitrag · Durchsuchung
Durchsicht von Beweismitteln bei Streit über die Beschlagnahmefreiheit
| Werden bei einer Durchsuchung durch die Steufa Unterlagen sichergestellt, bei denen streitig ist, ob sie nach § 97 StPO beschlagnahmefrei sind, hat der Betroffene während der Durchsuchung keinen Anspruch auf Prüfung der Beschlagnahmefreiheit durch einen Richter (LG Oldenburg, Beschluss 7.2.02, 2 Qs 54/01 - W, 2 Qs 55/01 - W, n.v.). (Abruf-Nr. 020425) |
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