01.03.2003 · Fachbeitrag · Durchsuchung
„Gefahr im Verzug“
| „Gefahr im Verzug“ kann nicht dadurch entstehen, dass die Strafverfolgungsbehörden deren tatsächliche Voraussetzungen selbst herbeiführen (BVerfG, Beschluss 3.12.02, 2 BvR 1845/00, n.v.). |
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