01.02.2002 · Fachbeitrag · Durchsuchung
Konkretisierung des Durchsuchungsziels
| Die Durchsuchungsanordnung gegen einen Nichtverdächtigen (§ 103 StPO) setzt voraus, dass hinreichend individualisierte Beweismittel gesucht werden (BGH, Beschluss 21.11.01, 3 BJs 22/00 - 4 (9) StB 20/01, rkr., n.v.). (Abruf-Nr. 020067) |
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