01.06.2004 · Fachbeitrag · Durchsuchung
Zur Durchsicht von Papieren gem. § 110 StPO
| Am Anfang eines Strafverfahrens steht in der Regel die Durchsuchung und die Sicherstellung von Unterlagen und Gegenständen durch die Ermittlungsbehörden. Die sich der Durchsuchung anschließende Durchsicht von Papieren nach § 110 StPO ist für den Verteidiger der taktisch richtige Zeitpunkt, sich in das Verfahren einzuschalten. Das setzt die Kenntnis der Vorschrift des § 110 StPO voraus. |
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