01.05.2001 · Fachbeitrag · Ermittlungsverfahren
Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren
| Das Recht des Zeugenbeistands ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Zwar hat das Zeugenschutzgesetz (30.4.98, BGBl I, 820) in § 68b StPO den Vernehmungsbeistand eingeführt. Doch damit ist nur ein Teilbereich geregelt. Weiterhin gesetzlich ungeregelt ist z.B. die für die Praxis wichtige Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Zeugenbeistand z.B. von der Vernehmung ausgeschlossen werden kann (BVerfG 17.4.00, PStR 00, 225). Der folgende Beitrag befasst sich mit der Problematik des Zeugenbeistandes, insbesondere mit den Rechten und Pflichten und möglichen Rechtsmitteln gegen die Ablehnung. |
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