01.07.2001 · Fachbeitrag · Finanzverwaltungsgesetz
Mit viel Geld ins Ausland kann teuer werden
| Die Verpflichtung, beim Grenzübertritt das Mitführen von Bargeld im Wert von 30.000 DM oder mehr anzuzeigen, besteht auch dann, wenn das Geld nicht aus illegalen Geschäften stammt (OLG Karlsruhe, Beschluss 20.3.01, 2 Ss 226/00, n.v.). (Abruf-Nr. 010730) |
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