28.01.2008 | Freistellungsbescheinigung
Bauabzugsteuer wieder aktuell
Die OFD Magdeburg hat mit Schreiben vom 21.9.07 darauf hingewiesen, dass die ersten Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG zum 31.12.07 auslaufen, da diese in der Vergangenheit regelmäßig mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt wurden. Kann das betroffene Unternehmen nicht rechtzeitig zum Jahreswechsel eine neue Bescheinigung vorlegen, drohen nicht nur Schwierigkeiten bei der Auftragsvergabe, weil Auftraggeber kein Interesse an einer Abwicklung über das FA haben. Verstöße gegen die maßgeblichen Vorschriften führen u.U. auch zu strafrechtlichen Sanktionen (Kindshofer PStR 03, 160). (FG)
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 28 | ID 117178