01.11.2003 · Fachbeitrag · GmbH
Gewinnzuschätzung wg. ungeklärter Vermögenszuwächse beim Geschäftsführer
| Tauchen in der Privatsphäre eines Einzelunternehmers ungeklärte Vermögenszuwächse auf, hat das FA die Möglichkeit, als Herkunftsquelle den Gewerbebetrieb anzunehmen (PStR 03, 80). Zwei FG (FG Köln, 25.7.02, EFG 03, 6; FG Rheinland- Pfalz, 9.4.02, EFG 02, 1145) haben sich mit der Frage befasst, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim GmbH-Geschäftsführer dem Gewinn der Gesellschaft zugerechnet werden können. In beiden Fällen lagen ungeklärte Vermögenszuwächse im Privatvermögen der alleinigen Gesellschafter- Geschäftsführer vor, ohne dass diese erkennbar außerhalb der GmbH geschäftlich aktiv waren. |
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