27.04.2009 | Haftung
Steuerberater zwischen Mandatsniederlegung und Beihilfeverdacht
zum Beitrag von Dr. Magnus Wagner, ZInsO 09, 449
Der mit der Erstellung des Jahresabschlusses mandatierte StB sollte zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken unverzüglich tätig werden, wenn eine von ihm erstellte Handelsbilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist und die Gesellschaft demnach zumindest bilanziell überschuldet ist.
Stellungnahme in der Literatur
Die Haftung des Steuerberaters für Insolvensverschleppungsschäden findet zunehmend Beachtung in der Literatur. Eine solche Haftung wird insbesondere angenommen, wenn der StB den geschäftsunkundigen Geschäftsführer einer GmbH nicht auf die Notwendigkeit einer Überschuldungsprüfung hinweist, obwohl die Gesellschaft bilanziell überschuldet ist. Dies wird damit begründet, dass es dem StB aus dem Beratungsvertrag als Nebenpflicht sowohl gegenüber der Gesellschaft als auch dem Geschäftsführer obliegt, auf bestehende Risiken einer möglichen Insolvenzreife hinzuweisen.
Wagner geht in seinem Beitrag der Frage nach, welche Risiken dem StB drohen, wenn er seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt. Er zeigt darüber hinaus auf, welche Risiken drohen, wenn der StB zwar seiner Aufklärungspflicht vollumfänglich genügt, er jedoch nach Erteilung des Warnhinweises die Gesellschaft weiterhin betreut.
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