01.10.2004 · Fachbeitrag · Haftungsbescheid
Zur Darlegung der Haftung wegen Steuerhinterziehung
| Die Verwaltung muss in einem Haftungsbescheid, der auf § 71 AO gestützt wird, die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung schlüssig darlegen (FG Sachsen-Anhalt 3.2.04, 1 V 1019/03, Abruf-Nr. 041426, EFG 04, 705). |
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