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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Haftverschonung

    Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage

    | Ein (vorläufiges) Berufsverbot (§ 132a StPO) kann nicht als Haftverschonungsauflage erlassen werden (OLG Hamm, Beschluss 11.3.02, 2 Ws 58/02, n.v.) .(Abruf-Nr. 020428) |