01.02.2003 · Fachbeitrag · Hauptverhandlung
Wörtliche Protokollierung,
| Auch im Steuerstrafverfahren ergibt sich nicht selten für den Verteidiger die Notwendigkeit, in der Hauptverhandlung eine Aussage oder einen Teil einer Aussage von Zeugen oder Sachverständigen wörtlich festgehalten zu sehen, um dadurch z.B. die Möglichkeit auszuschließen, dass späterhin über den Inhalt der Aussage oder des Aussageteils Streit unter den Verfahrensbeteiligten entsteht. |
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