01.12.2002 · Fachbeitrag · Hinterziehung nach § 370a AO
Der erste Fall
| Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt u.a. wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (§ 370a AO) gegen Verantwortliche der „Pro Seniore Gesundheitsdienste gemeinnützige GmbH“ (Aktenzeichen: 5 Js 41/02). Rund 17 Mio. EUR an Lohnsteuern, davon etwa 8 Mio. EUR für das Jahr 2002, sollen nicht ordnungsgemäß gezahlt worden sein, indem u.a. falsche Angaben zu Mitarbeiterzahlen gemacht wurden. |
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