01.08.2006 | Insolvenz
Professionelle g„Firmenbestatter“
„Insolvenzgefahr? Wir übernehmen Ihre Firma in notariell beglaubigter Form bei sofortigen (!) GF-Wechsel“ oder „Legale Beseitigung Ihrer Strafbarkeit bei Insolvenzverschleppung“ oder „Droht Insolvenz? Selbst in schwierigen Fällen bieten wir konkrete Lösungen an“. Solche und ähnliche Angebote finden sich immer wieder in den Geldmarktteilen der Wochenendausgaben überregionaler Tageszeitungen. Wer sich auf diese dubiosen Geschäftemacher einlässt, landet regelmäßig bei einem professionellen „Firmenbestatter“. Das Phänomen der „Firmenbestatter“ ist seit Ende der 90-iger Jahre verstärkt zu beobachten (Hirte, ZInsO 03, 833). Den Beteiligten drohen hier massive straf- und auch zivilrechtliche Konsequenzen.
1. Das System
In der Phase des „sterbenden“ Unternehmens fürchten die Verantwortlichen juristischer Personen, dass sämtliche Vermögenswerte der Gesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens aufgedeckt und verwertet werden, die private Inanspruchnahme sowie strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Insolvenzverschleppung. Um diese Nachteile zu vermeiden, bedienen sie sich der „Firmenbestatter“.
- Mit Hilfe eines verschachtelt konstruierten Systems von Vermittlern und (Pseudo-)Geschäftsführern kaufen die „Bestatter“ die insolvenzreifen Unternehmen zum Schein auf.
- Das „Entsorgungsentgelt“ beläuft sich in der Praxis auf mindestens 10 Prozent der Gesellschaftsverbindlichkeiten – mindestens aber einige tausend EUR in bar.
- Die Firmensitze werden regelmäßig verlegt, teils ins Ausland, teils in den Zuständigkeitsbereich „großzügiger“ inländischer Insolvenzgerichte.
- Neue, überwiegend nur im Ausland erreichbare Geschäftsführer werden – teilweise auch mit falschen Identitäten – eingesetzt. Ihr „Büro“ reduziert sich auf ein Postfach oder einen Büroservice. Zugleich werden den ehemaligen Geschäftsführern/Gesellschaftern Vollmachten erteilt, um noch vorhandene Vermögenswerte zu veräußern und dem Gläubigerzugriff zu entziehen.
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