26.10.2009 | Kapitalerträge
Steuerstrafrechtliche Risiken für Banken bei Kapitaltransfer in die Schweiz
zum Beitrag von Dr. Oliver Sahan / Dr. Felix Ruhmannseder, IStR 09, 715
Zum Kerngeschäft von Banken gehört die Vermögensverwaltung und Vermögensbetreuung ihrer Kunden. Werden mit Hilfe der Banken Geldbeträge anonym aus Deutschland ins Ausland transferiert (z.B. in die Schweiz) und anschließend durch den Kunden die Erträge aus den Anlagen nicht deklariert, bestehen auch für Bankmitarbeiter steuerstrafrechtliche Risiken.
Stellungnahme in der Literatur
Einleitend skizzieren die Autoren die Rechtsprechung des BGH zu den Bankenfällen der 90-er Jahre. Sie zeigen auf, dass und unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung (§ 370 AO, § 27 StGB) begründet sein kann. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die strafrechtlichen Risiken nicht allein den Bankmitarbeiter in Deutschland treffen können, sondern - dogmatisch - auch den Bankmitarbeiter in der Schweiz.
Unter Hinweis auf die jeweiligen Rechtsprechungs- und Literaturfundstellen werden folgende gefahrgeneigte Beratungsfälle ausgemacht:
- Abwicklung von Tafelgeschäften,
- Einrichtung von Nummernkonten,
- Verstöße gegen § 154 AO,
- Nutzung von CpD-Konten,
- Vermittlung und Organisation von Bargeldtransporten,
- Organisation und Abwicklung von „Cash-Matching“,
- Installation eines „Versicherungsmantels“.
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