01.11.2007 | Kongress-Bericht
Bericht über den 9. IWW-Kongress „Praxis Steuerstrafrecht“
Am 12.10.07 fand der 9. Kongress des Instituts für Wirtschaftspublizistik zum Thema „Praxis Steuerstrafrecht“ statt. Sowohl Steuerberater als auch Strafverteidiger konnten in verschiedenen Praktiker-Foren neue Erkenntnisse für ihr Beratungs- und Verteidigungsverhalten gewinnen.
Strafverteidigung und Medien
RA Dr. Alfred Dierlamm eröffnete die Veranstaltung mit einem Referat zum Umgang des Strafverteidigers mit den Medien. Anhand von 9 Thesen legt er dar, dass – wie Dahs es formuliert – der Kampf um das Recht nicht auf den Markt gehört, sondern in den Gerichtssaal. Trotz – oder auch gerade wegen – der in den letzten Jahren geänderten Presse- und Fernsehlandschaft sollte der Verteidiger mediale Zurückhaltung üben. Die besten Verfahrensergebnisse seien die, von denen nichts zu lesen und zu hören ist. Allenfalls in Einzelfällen könne eine Unterrichtung der Medien den Zwecken der Verteidigung dienlich und als Reaktion auf tendenziöse und einseitige Darstellungen auch geboten sein.
Die gleiche Zurückhaltung treffe aber auch den Beschuldigten selbst. Von diesem verfasste Presseerklärungen und Mediendarstellungen bergen die Gefahr, dass diese zum Beweismittel gegen ihn werden. Darüber hinaus drohe der Anspruch auf Anonymität verloren zu gehen.
Steuerstrafrecht aktuell
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