01.01.2001 · Fachbeitrag · Rechtsweg
Info-Weitergabe an Wohnsitz-FÄ
| Soll der Steufa untersagt werden, Informationen weiterzuleiten, die sie im Rahmen eines unter der Herrschaft der StA stehenden Ermittlungsverfahrens (§ 404 AO) gegen „bekannte und unbekannte Anleger sowie bekannte und unbekannte Gehilfen der Bank “ gewonnen hat, so ist hierfür der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (FG Hessen, Beschluss 5.9.00, 4 V 2857/00, Beschwerde BFH VII B 277/00, EFG 00, 1266). (Abruf-Nr. 001510) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig