01.12.2006 | Schätzung
Chi²-Test: Prüfung eines Fahrtenbuchs
Die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs kann auch durch den Chi²-Test überprüft werden (FG Münster 7.12.05, 1 K 6384/03 E, EFG 06, 652, Abruf-Nr. 061737). |
Sachverhalt
Der Kläger nutzte den ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw auch privat. Das FG war der Auffassung, dass das vorgelegte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde.
Vereinfacht wird monatlich für die private Nutzung des Fahrzeugs 1 v.H. des Bruttolistenpreises (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG i.V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 v.H. des Bruttolistenpreises (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG) für jeden Entfernungskilometer angesetzt. Alternativ können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen für Privatfahrten geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige alle betrieblichen und privaten Fahrten einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ordnungsgemäß aufgezeichnet hat.
Entscheidungsgründe
Das FA hatte den Verdacht, dass die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch des Klägers nicht korrekt waren. Um diese Feststellungen zu untermauern, führte das FA einen Chi²-Test durch. Dabei handelt es sich um eine mathematische Methode, mit der sich überprüfen lässt, ob eine tatsächlich vorgefundene Verteilung von Zahlen – hier die vom Kläger ins Fahrtenbuch eingetragenen Kilometer – mit einer theoretisch angenommenen Verteilung übereinstimmt.
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