01.07.2003 · Fachbeitrag · Schätzung
Hinzuschätzung bei unerklärten Vermögenszuwächsen
| Ist das FA zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt, darf es nur den wahrscheinlichsten Sachverhalt unterstellen. Bei Einzahlungen unklarer Herkunft auf ein betriebliches Konto kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, das Vermögen als nicht versteuerte Einnahmen zu behandeln. Oft ist es aber wahrscheinlicher, dass es sich nur um die Zinsen aus der Anlage versteuerter Einnahmen handelt (FG Düsseldorf 14.10.02, 17 K 7587/99 E, rkr., EFG 03, 502). (Abruf-Nr. 031299) |
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