01.03.2001 · Fachbeitrag · Selbstanzeige
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren trotz Selbstanzeige?
| In vielen Fällen leitet das FA nach Eingang einer Selbstanzeige standardmäßig ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Begründet wird die Einleitung mit dem Legalitätsprinzip, wonach bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat (§ 152 StPO) das Verfahren einzuleiten ist (LG Hamburg 4.3.87, wistra 88, 120). Zwar muss die Einleitungspraxis den Steuerpflichtigen und seinen Berater nicht beunruhigen, wenn die Selbstanzeige im Übrigen rechtzeitig, fristgemäß und vollständig erfolgte. Bei einer so genannten Stufen-Selbstanzeige kann sie sich jedoch als höchst gefährlich erweisen. Die automatische Einleitung widerspricht zudem der Intention des Gesetzgebers und ist in der Praxis kontraproduktiv. Der Beitrag versucht daher einen Lösungsweg zu finden, wie dem Legalitätsprinzip einerseits und dem Bedürfnis nach einer uneingeschränkten Selbstanzeigemöglichkeit andererseits Rechnung getragen werden kann. |
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