01.06.2003 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Anordnung einer Dauerdurchsuchung
| Um hinreichend sichere Feststellungen zu den Geschäftszahlen einer Diskothek zu ermitteln, ist es notwendig, über einen nicht zu kurzen Zeitraum die Tageseinnahmen zu vergleichen. Insoweit erscheinen auch im Hinblick auf Schwankungen der Besucherzahlen zwölf Wochen als noch verhältnismäßig (LG Münster 5.2.03, 9 Qs 8/03, n.v.). (Abruf-Nr. 031124) |
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