01.04.2004 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Anwendung des Kompensationsverbotes
| Ein untrennbarer Zusammenhang zwischen Steuerentstehungstatbestand und Steuerbefreiungstatbestand, der der Anwendung des Kompensationsverbotes entgegenstehen würde, ist nicht gegeben, wenn der Befreiungstatbestand ein verwaltungsrechtliches Prüfungsverfahren voraussetzt (BGH 5.2.04, 5 StR 420/03, Abruf-Nr. 040529). |
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