01.09.2005 | Steuerhinterziehung
Erneut: Zinseinnahmen im Ausland
Regelmäßig ist die Frage, inwieweit bei der Nichtversteuerung von im Ausland erzielten Zinseinnahmen durch im Inland ansässige Ausländer Vorsatz anzunehmen ist, Gegenstand von Steuerstrafverfahren. Wie auch andere Finanzgerichte musste sich das FG Baden-Württemberg (FG Baden-Württemberg 20.12.04, PStR 05, 78, Abruf-Nr. 050646) mit folgendem (typischen) Sachverhalt auseinandersetzen:
1. Sachverhalt
In Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen wurde von verschiedenen türkischen Banken die Möglichkeit eingeräumt, in der Türkei Devisenkonten (z.B. auf DM oder US-$) einzurichten, auf die bis zu 13 Prozent Zinsen gezahlt wurden. Auf diesen Konten musste das Geld mit einem festgeschriebenen Zinssatz ein bis drei Jahre angelegt werden. Bei vorzeitiger Verfügung wurden nur 2 Prozent Zinsen gezahlt. Die Zinsen wurden thesauriert. Der türkische Staat erhob auf die erzielten Kapitaleinkünfte eine Quellensteuer und eine Bearbeitungsgebühr. ‚Marktführer’ in diesem Bereich war die türkische Nationalbank Türkiye Cunhuriyet Merkez Bankasi (TCMB), gegen deren unbekannte Kunden die StA bei dem LG Frankfurt am Main ein Steuerstrafverfahren führt.
Dieses Verfahren wurde ausgelöst durch die Erkenntnis, dass in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige die Möglichkeit hatten, durch Einzahlung auf zwei Sonderkonten der TCMB bei der Dresdner Bank AG entsprechende Konten in Ankara zu eröffnen. Von dieser Möglichkeit wurde zahlreich Gebrauch gemacht, so dass allein in Hamburg für über 4.000 Personen entsprechende Kontrollmitteilungen vorliegen.
2. Grundlagen der Verfahren gegen türkische Kapitalanleger
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